Die nachfolgenden AGB gelten für alle allgemeinen Dienstleistungen des Unternehmens photoArts Doreen Friedrich. Für den speziellen Bereich, des über den Webservice von Fotograf.de bereitgestellten WebShops für den direkten Verkauf von Fotoarbeiten, gelten leicht modifizierte Bedingungen, die unter AGB DoreenFriedrich.Fotograf.de eingesehen werden können.
Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Urheberrecht
- Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
- Der Fotograf kann die Nutzungsrechte an seinen Werken in Absprache mit dem Auftraggeber übertragen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt jeweils nur das einfache Nutzungsrecht als übertragen.
- Die Nutzungsrechte in jeglicher Form gehen erst über, nachdem das Honorar für die Lichtbilder vollständig an den Fotografen gezahlt wurde.
- Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Forderung von Schadensersatz.
- Die digitalen Rohdaten verbleiben beim Fotografen und werden dort für Nachbestellungen für eine angemessene Zeit archiviert. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung, gegen Honorar. Informationen zur Speicherung sind dem Punkt VII Datenschutz zu entnehmen.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung von Lichtbildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der Mehrwertsteuer berechnet. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug kann der Fotograf eine Bearbeitungspauschale in Höhe von bis zu 10 € Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen .
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
- Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Haftung des Fotografen
- Für die Verletzung von vertraglichen Pflichten, haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, haftet dieser nicht für jegliche dem Auftraggeber daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen. Der Fotograf wird sich in einem solchen Fall um einen Ersatzfotografen bemühen, kann aber nicht dafür belangt werden, wenn kein Ersatz gestellt werden kann. Weitergehende Absprachen zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber bleiben hiervon unberührt, bedürfen aber einer vertraglichen Fixierung. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist hierbei ausgeschlossen.
- Für gehostete Clouddaten im 3D und 360° Bereich, die durch dafür vorgesehene Dienstleister bereitgestellt/online gehalten werden, haftet der Fotograf bei Nutzungsausfällen (Störungen, Ausfall des Dienstleisters usw.) ausdrücklich nicht. Laufende Hostinggebühren für die Nutzung der Cloud werden bei solchen Ausfällen, ab einen Monat jedoch bis zur Höhe des bereits gezahlten Betrages, zurückerstattet. Kosten für die Aufnahme und Herstellung von Rundgängen werden in solchen Fällen ausdrücklich nicht erstattet.
- Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
- Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber in den unter den unter Punkt IV 1. genannten Fällen zurückerstattet.
- Der Fotograf verwahrt digitale Bilddaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die digitale Bilddaten nach einer angemessenen Zeit seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern, Datenträgern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
- Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Fotografen. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Fotograf nicht.
- Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Fotograf geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
- Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bildmaterial in Form von Kontakten oder zur Ansicht auf der Homepage, so hat der Auftraggeber, sofern er nicht alle Bilder ausgewählt hat, die Kontakte bzw. heruntergeladene Bilddaten unverzüglich zu vernichten. Gelangt dem Fotografen zu Kenntnis, dass der Auftraggeber Bildmaterial weiterverwendet, das nicht käuflich erworben wurde, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 100 Euro für jedes Bild. Wurden Duplikate angefertigt erhöht sich der Schadensersatz um weitere 100 Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist, als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Für die Hochzeitsfotografie und für Feiern/Bälle gilt grundsätzlich eine Anzahlung von 20-50%. Wird ein vertraglich fixierter Termin durch den Auftraggeber bis 120 Tage vor dem Ausführungsdatum abgesagt, stehen dem Fotografen 30% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar zu. Wird der Termin zwischen 120 und 60 Tagen vor dem Ausführungsdatum abgesagt, stehen dem Fotografen 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar zu. Bei Absagen zwischen 60 und 14 Tagen vorher, sind 80% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Unter 14 Tagen sind 100% des Honorars als Ausfallhonorar zu entrichten. Dem Auftraggeber steht frei nachzuweisen, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Für alle weiteren Fototermine gilt: Tritt der Kunde vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor dem Fototermin, so beträgt das Ausfallhonorar 50%, innerhalb 24 Stunden vor dem Fototermin 100% der vereinbarten Summe. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Physisch hergestellte Lichtbilder (Leinwände, Dibonddrucke, Ausbelichtungen usw.) nach Maßgabe des Auftraggebers sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung wegen eines Mangels an der Ware bleibt hiervon unbenommen.
- Bei Buchungen von Events wie Abibällen, Firmenfeiern usw., für die im Vorfeld keine Honorare vereinbart werden, gilt folgendes: Rücktritt von der Buchung sind jederzeit möglich. Ein Rücktritt ab 90 Tage vor dem Event (z.B. Absage), führt jedoch zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 Euro je Mitarbeiter, Abiturient (Gäste ausgenommen), mindestens jedoch in Höhe des gültigen Tagessatzes. Dem Auftraggeber steht frei nachzuweisen, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Datenschutz
- Der Schutz Ihrer persönlichen Daten liegt uns am Herzen und hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere auch Ihre erstellten Bilddaten. Sofern es beim Einsatz von Personal des Fotografen erforderlich wird, werden nur die nötigen Daten weitergegeben. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte. Sie haben ein Recht auf Auskunft und Löschung Ihrer Daten. Dies ist gesetzlich so vorgesehen und in unserem Datenschutzkonzept verankert und in kann auch in unseren Datenschutzerklärungen nachgelesen werden. Diese finden Sie auf unseren Webseiten. Auf Wunsch erhalten Sie diese Datenschutzerklärung von uns auch in digitaler Form. Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass beteiligte Personen und die entsprechenden Locations über professionelle Fotos informiert werden und das Fotografieren zu den vertraglich vereinbarten Zwecken gestattet ist.
Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
Bildbearbeitung
- Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen, ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den interne Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
- Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Sollte einer der Punkte der AGB unwirksam sein oder werden, so gelten die restlichen Punkte weiterhin als bindend.
Stand: 01. Januar 2019 Doreen Friedrich, Much